Impressum & AGB


Impressum:

VoiceTrekkingCenter GmbH

Kurzform: VTC GmbH

HRB 370076

Ust-ID: DE813399214

Tel.(0221)7593134

E-mail: info@vtc-service.de

Produktentwicklung Inventpro.de

E-mail: info@inventpro.de

GGF Liane Gerhäuser

KGF Walter Gerhäuser

Lütticher Strasse 14

50674 Köln

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.02.2022):

VTC VoiceTrekkingCenter GmbH Lütticherstr. 14 D-50674 Köln

1. Allgemeines

Jede geschäftliche Beziehung und Vertragsabwicklung erfolgt aufgrund dieser

Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen oder Vertragsänderungen

sind für die Fa. VTC VoiceTrekkingCenter GmbH, 50674 Köln

– Unternehmen – sowie für den Kunden nur rechtsverbindlich, wenn sie von

dem Unternehmen ausdrücklich bestätigt worden sind. Eine solche Bestätigung

kann nur von der Geschäftsleitung des Unternehmens erteilt werden, wobei

Schriftform zwingend erforderlich ist. Durch den Abschluß dieses Kaufvertrages

erklärt der Kunde sein Einverständnis mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

des Unternehmens. Wird das Geschäft vom Kunden abweichend

von den Bedingungen des Unternehmens bestätigt, so gelten auch dann

ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens, selbst

wenn das Unternehmen nicht widerspricht. Abweichungen gelten also nur,

wenn sie vom Unternehmen ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

Ist der Kunde damit nicht einverstanden, so hat er sofort in einem besonderen

Schreiben ausdrücklich darauf hinzuweisen. Das Unternehmen behält sich für

diesen Fall vor, den Abschluß des Geschäftes abzulehnen, ohne daß dem Unternehmen

gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art gestellt werden können. Die

Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens gelten auch für künftige

Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen worden

ist, sofern sie nur dem Kunden im Zusammenhang mit einem zwischen den

Beteiligten getätigten Geschäft zugegangen sind. Sollte der Kunde gleichlautende

oder sinngemäße Regelungen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen

einführen oder eingeführt haben, so ist er verpflichtet, dies dem Unternehmen

vor Abschluß des Geschäftes in einem besonderen Schreiben ausdrücklich

mitzuteilen, damit sich das Unternehmen die Ablehnung des Vertrages auch für

diesen Fall vorbehalten kann. Erfolgt der Hinweis nicht, gelten ausschließlich die

Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

des Unternehmens gelten als rechtsverbindlich vereinbart

bei Erstkunden mit Auftragsbestätigung, spätestens mit Annahme der Ware, bei

sonstigen Kunden bereits mit deren Bestellung.

Bei grenzüberschreitenden Geschäften verpflichtet sich der Kunde, die zu

liefernden Waren des Unternehmens eingehend und abschließend vor einem

Kauf zu überprüfen, ob sie mit den gesetzlichen Bestimmungen, den lokalen

Verordnungen und Regeln des Einfuhrlandes in Einklang stehen. Spätere

Reklamationen, insbesondere bei oder nach der Einfuhr sind unerheblich und

gehen zu Lasten des Kunden. Etwaige Einwendungen aus diesem Gesichtspunkt

können dem Unternehmen nicht entgegengehalten werden, entbinden insbesondere

nicht von der vereinbarten Zahlungspflicht.

2. Angebot und Annahme​

Mündliche oder fernmündliche Bestellungen gelten nach Maßgabe der Auftragsbestätigung

des Unternehmens, sofern von dem Kunden nicht innerhalb

von drei Tagen zum Leistungsinhalt widersprochen wird. Alle Aufträge werden

rechtswirksam angenommen durch schriftliche Auftragsbestätigung des Unternehmens

oder durch konkludentes Handeln wie etwa die Auslieferung der

bestellten Waren. Die Entgegennahme von Bestellungen durch Mitarbeiter des

Unternehmens gilt noch nicht als Auftragsannahme. Eine schriftliche Auftragsbestätigung

des Unternehmens kann auch durch Telefax erfolgen, wobei dieses

an die Stelle des Originals tritt.

3. Lieferung

Das Unternehmen bemüht sich, angegebene Liefertermine einzuhalten.

Angegebene Liefertermine gelten als annähernd. Die Auslieferung wird, falls

erforderlich, in Teillieferungen vorgenommen. Das Unternehmen kann nur

durch schriftliche Mahnung des Kunden in Verzug gesetzt werden. Kommt das

Unternehmen nach schriftlicher Mahnung des Kunden mit Ablehnungsandrohung

späterer Erfüllung seiner Lieferpflicht innerhalb der gesetzten Nachfrist

von mindestens 3 Wochen vorsätzlich nicht nach, so steht dem Kunden das

Recht auf Rücktritt vom Vertrag zu. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen

Nichterfüllung steht dem Kunden nicht zu, es sei denn, daß der Schaden von

dem Unternehmen oder seinen Mitarbeitern vorsätzlich herbeigeführt worden

ist. Liefertermine von Waren mit angekündigten Erscheinungsterminen sind

unverbindlich.

4. Zahlung

Alle Rechnungen sind, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart,

sofort mit der Fakturierung netto Kasse fällig und an das Unternehmen

zu zahlen. Bei Zielüberschreitungen von einer Woche nach Erhalt der Rechnung

werden Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3% über dem jeweiligen

Diskontsatz der Deutschen Bundesbank und auf alle noch offenen Forderungen

ohne Rücksicht auf vorher eingeräumte Zahlungsziele sofort fällig.

Solange ein Kunde seine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Unternehmen

nicht fristgerecht und vollständig erfüllt hat,

ist das Unternehmen berechtigt, die Lieferung weiterer Waren zu verweigern

und von bestehenden Lieferverträgen ganz oder teilweise zurückzutreten.

An Außendienstmitarbeiter des Unternehmens kann mangels Inkassoberechtigung

nicht mit befreiender Wirkung von dem Kunden gezahlt werden.

5. Preise

Die vereinbarten Preise entsprechen den gültigen Listenpreisen des

Unternehmens. Bis zur Lieferung eintretende Erhöhungen der Einfuhrabgaben

können von dem Unternehmen dem vereinbarten Kaufpreis zugeschlagen

werden. Frachtsendungen und Pakete sind unfrei. Postgebühren,

Verpackung und andere Spesen werden berechnet.

6. Gefahrtragung

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem für die Versendung

vorgesehenen Transportunternehmen übergeben worden ist. Das

Unternehmen haftet nicht für Transportschäden und Verluste.

7. Eingentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben Eigentum des Unternehmens gemäß §

455 BGB bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher vorausgegangener und

künftiger Lieferungen und bis zum restlosen Ausgleich aller Forderungen aus

der Geschäftsverbindung mit dem Kunden einschließlich etwaiger Nebenforderungen

und bis zur endgültigen Gutschrift aus Einlösung von Akzepten

und Schecks. Der Kunde erklärt sich mit der Erweiterung des Eigentumsvorbehaltes

einverstanden. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren

dürfen nicht verpfändet oder sicherungsübereignet werden. Der Kunde ist

verpflichtet, einer Zwangsvollstreckung oder anderen Beeinträchtigungen

der Rechte des Unternehmens sofort zu widersprechen und das Unternehmen

durch unverzügliche Übergabe der für eine Intervention erforderlichen

Unterlagen zu unterrichten. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der

Waren im ordentlichen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen aus

der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren

bzw. den erzielten Erlös tritt der Kunde schon jetzt an das Unternehmen

ab. Das Unternehmen nimmt die Abtretung hiermit an. Ungeachtet der

Abtretung und des Einziehungsrechtes des Unternehmens ist der Kunde zur

Einziehung solange berechtigt, wie er seinen Verpflichtungen gegenüber dem

Unternehmen nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf Verlangen

des Unternehmens hat er die zur Einziehung erforderlichen Angaben über

die abgetretenen Forderungen und Erlöse gegenüber dem Unternehmen

zu machen und den Schuldnern die Abtretung bekanntzugeben. Wurde die

Ware mit anderen Waren zusammen veräußert, so werden die aus diesen

Vorgängen entstandenen Forderungen des Kunden an das Unternehmen in

dem Umfang abgetreten, wie die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren

Gegenstand dieser Forderungen sind. Das Unternehmen nimmt hiermit

auch diese Abtretung an.

8. Gewährleistung

Der Inhalt einer Sendung gilt als mit der Rechnung übereinstimmend und

frei von erkennbaren Mängeln, wenn der Empfänger nicht spätestens innerhalb

von 10 Tagen nach Eingang der Sendung schriftlich Rüge erhebt. Die

Liefermenge ist sofort bei Eingang zu überprüfen und gilt als vertragsgemäß,

wenn sie nicht bei Entgegennahme gegenüber dem Transporteur unverzüglich

beanstandet wird. Das Unternehmen ist zu Teilleistungen berechtigt.

Schadensersatzansprüche wegen unmittelbarer oder mittelbarer Schäden

sind ausgeschlossen, es sei denn, daß das Unternehmen vorsätzlich oder

grob fahrlässig gehandelt hat.

9. Schlußbestimmungen

Für die gesamten Geschäftsbeziehungen einschließlich dieser Geschäftsbedingungen

zwischen dem Unternehmen und dem Kunden gilt das Recht

der Bundesrepublik Deutschland. Verträge unterstehen dem Recht des

deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches und des Handelsgesetzbuches, wobei

das Wiener UN-Übereinkommen betr. Verträge über den internationalen

Warenkauf vom 11.4.1980 keine Anwendung findet. Erfüllungsort ist Köln.

Als Gerichtsstand in Zahlungsangelegenheiten wird, soweit der Kunde

Vollkaufmann ist, Köln vereinbart, falls nicht gesetzlich ein anderes Gericht

zuständig ist. In allen sonstigen Angelegenheiten gilt der Gerichtsstand Köln.

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder

werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen

nicht berührt. Es gilt vielmehr jene Regelung als vereinbart, welche dem

Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten

kommt.

Das Rondo Messerdock, unser vielseitiger Messerhalter.