Impressum:
VoiceTrekkingCenter GmbH
Kurzform: VTC GmbH
HRB 370076
Ust-ID: DE813399214
Tel.(0221)7593134
E-mail: info@vtc-service.de
Produktentwicklung Inventpro.de
E-mail: info@inventpro.de
GGF Liane Gerhäuser
KGF Walter Gerhäuser
Lütticher Strasse 14
50674 Köln
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.02.2022):
VTC VoiceTrekkingCenter GmbH Lütticherstr. 14 D-50674 Köln
1. Allgemeines
Jede geschäftliche Beziehung und Vertragsabwicklung erfolgt aufgrund dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen oder Vertragsänderungen
sind für die Fa. VTC VoiceTrekkingCenter GmbH, 50674 Köln
– Unternehmen – sowie für den Kunden nur rechtsverbindlich, wenn sie von
dem Unternehmen ausdrücklich bestätigt worden sind. Eine solche Bestätigung
kann nur von der Geschäftsleitung des Unternehmens erteilt werden, wobei
Schriftform zwingend erforderlich ist. Durch den Abschluß dieses Kaufvertrages
erklärt der Kunde sein Einverständnis mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Unternehmens. Wird das Geschäft vom Kunden abweichend
von den Bedingungen des Unternehmens bestätigt, so gelten auch dann
ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens, selbst
wenn das Unternehmen nicht widerspricht. Abweichungen gelten also nur,
wenn sie vom Unternehmen ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
Ist der Kunde damit nicht einverstanden, so hat er sofort in einem besonderen
Schreiben ausdrücklich darauf hinzuweisen. Das Unternehmen behält sich für
diesen Fall vor, den Abschluß des Geschäftes abzulehnen, ohne daß dem Unternehmen
gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art gestellt werden können. Die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens gelten auch für künftige
Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen worden
ist, sofern sie nur dem Kunden im Zusammenhang mit einem zwischen den
Beteiligten getätigten Geschäft zugegangen sind. Sollte der Kunde gleichlautende
oder sinngemäße Regelungen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
einführen oder eingeführt haben, so ist er verpflichtet, dies dem Unternehmen
vor Abschluß des Geschäftes in einem besonderen Schreiben ausdrücklich
mitzuteilen, damit sich das Unternehmen die Ablehnung des Vertrages auch für
diesen Fall vorbehalten kann. Erfolgt der Hinweis nicht, gelten ausschließlich die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Unternehmens gelten als rechtsverbindlich vereinbart
bei Erstkunden mit Auftragsbestätigung, spätestens mit Annahme der Ware, bei
sonstigen Kunden bereits mit deren Bestellung.
Bei grenzüberschreitenden Geschäften verpflichtet sich der Kunde, die zu
liefernden Waren des Unternehmens eingehend und abschließend vor einem
Kauf zu überprüfen, ob sie mit den gesetzlichen Bestimmungen, den lokalen
Verordnungen und Regeln des Einfuhrlandes in Einklang stehen. Spätere
Reklamationen, insbesondere bei oder nach der Einfuhr sind unerheblich und
gehen zu Lasten des Kunden. Etwaige Einwendungen aus diesem Gesichtspunkt
können dem Unternehmen nicht entgegengehalten werden, entbinden insbesondere
nicht von der vereinbarten Zahlungspflicht.
2. Angebot und Annahme
Mündliche oder fernmündliche Bestellungen gelten nach Maßgabe der Auftragsbestätigung
des Unternehmens, sofern von dem Kunden nicht innerhalb
von drei Tagen zum Leistungsinhalt widersprochen wird. Alle Aufträge werden
rechtswirksam angenommen durch schriftliche Auftragsbestätigung des Unternehmens
oder durch konkludentes Handeln wie etwa die Auslieferung der
bestellten Waren. Die Entgegennahme von Bestellungen durch Mitarbeiter des
Unternehmens gilt noch nicht als Auftragsannahme. Eine schriftliche Auftragsbestätigung
des Unternehmens kann auch durch Telefax erfolgen, wobei dieses
an die Stelle des Originals tritt.
3. Lieferung
Das Unternehmen bemüht sich, angegebene Liefertermine einzuhalten.
Angegebene Liefertermine gelten als annähernd. Die Auslieferung wird, falls
erforderlich, in Teillieferungen vorgenommen. Das Unternehmen kann nur
durch schriftliche Mahnung des Kunden in Verzug gesetzt werden. Kommt das
Unternehmen nach schriftlicher Mahnung des Kunden mit Ablehnungsandrohung
späterer Erfüllung seiner Lieferpflicht innerhalb der gesetzten Nachfrist
von mindestens 3 Wochen vorsätzlich nicht nach, so steht dem Kunden das
Recht auf Rücktritt vom Vertrag zu. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen
Nichterfüllung steht dem Kunden nicht zu, es sei denn, daß der Schaden von
dem Unternehmen oder seinen Mitarbeitern vorsätzlich herbeigeführt worden
ist. Liefertermine von Waren mit angekündigten Erscheinungsterminen sind
unverbindlich.
4. Zahlung
Alle Rechnungen sind, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart,
sofort mit der Fakturierung netto Kasse fällig und an das Unternehmen
zu zahlen. Bei Zielüberschreitungen von einer Woche nach Erhalt der Rechnung
werden Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3% über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank und auf alle noch offenen Forderungen
ohne Rücksicht auf vorher eingeräumte Zahlungsziele sofort fällig.
Solange ein Kunde seine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Unternehmen
nicht fristgerecht und vollständig erfüllt hat,
ist das Unternehmen berechtigt, die Lieferung weiterer Waren zu verweigern
und von bestehenden Lieferverträgen ganz oder teilweise zurückzutreten.
An Außendienstmitarbeiter des Unternehmens kann mangels Inkassoberechtigung
nicht mit befreiender Wirkung von dem Kunden gezahlt werden.
5. Preise
Die vereinbarten Preise entsprechen den gültigen Listenpreisen des
Unternehmens. Bis zur Lieferung eintretende Erhöhungen der Einfuhrabgaben
können von dem Unternehmen dem vereinbarten Kaufpreis zugeschlagen
werden. Frachtsendungen und Pakete sind unfrei. Postgebühren,
Verpackung und andere Spesen werden berechnet.
6. Gefahrtragung
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem für die Versendung
vorgesehenen Transportunternehmen übergeben worden ist. Das
Unternehmen haftet nicht für Transportschäden und Verluste.
7. Eingentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben Eigentum des Unternehmens gemäß §
455 BGB bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher vorausgegangener und
künftiger Lieferungen und bis zum restlosen Ausgleich aller Forderungen aus
der Geschäftsverbindung mit dem Kunden einschließlich etwaiger Nebenforderungen
und bis zur endgültigen Gutschrift aus Einlösung von Akzepten
und Schecks. Der Kunde erklärt sich mit der Erweiterung des Eigentumsvorbehaltes
einverstanden. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren
dürfen nicht verpfändet oder sicherungsübereignet werden. Der Kunde ist
verpflichtet, einer Zwangsvollstreckung oder anderen Beeinträchtigungen
der Rechte des Unternehmens sofort zu widersprechen und das Unternehmen
durch unverzügliche Übergabe der für eine Intervention erforderlichen
Unterlagen zu unterrichten. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der
Waren im ordentlichen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen aus
der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren
bzw. den erzielten Erlös tritt der Kunde schon jetzt an das Unternehmen
ab. Das Unternehmen nimmt die Abtretung hiermit an. Ungeachtet der
Abtretung und des Einziehungsrechtes des Unternehmens ist der Kunde zur
Einziehung solange berechtigt, wie er seinen Verpflichtungen gegenüber dem
Unternehmen nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf Verlangen
des Unternehmens hat er die zur Einziehung erforderlichen Angaben über
die abgetretenen Forderungen und Erlöse gegenüber dem Unternehmen
zu machen und den Schuldnern die Abtretung bekanntzugeben. Wurde die
Ware mit anderen Waren zusammen veräußert, so werden die aus diesen
Vorgängen entstandenen Forderungen des Kunden an das Unternehmen in
dem Umfang abgetreten, wie die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren
Gegenstand dieser Forderungen sind. Das Unternehmen nimmt hiermit
auch diese Abtretung an.
8. Gewährleistung
Der Inhalt einer Sendung gilt als mit der Rechnung übereinstimmend und
frei von erkennbaren Mängeln, wenn der Empfänger nicht spätestens innerhalb
von 10 Tagen nach Eingang der Sendung schriftlich Rüge erhebt. Die
Liefermenge ist sofort bei Eingang zu überprüfen und gilt als vertragsgemäß,
wenn sie nicht bei Entgegennahme gegenüber dem Transporteur unverzüglich
beanstandet wird. Das Unternehmen ist zu Teilleistungen berechtigt.
Schadensersatzansprüche wegen unmittelbarer oder mittelbarer Schäden
sind ausgeschlossen, es sei denn, daß das Unternehmen vorsätzlich oder
grob fahrlässig gehandelt hat.
9. Schlußbestimmungen
Für die gesamten Geschäftsbeziehungen einschließlich dieser Geschäftsbedingungen
zwischen dem Unternehmen und dem Kunden gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland. Verträge unterstehen dem Recht des
deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches und des Handelsgesetzbuches, wobei
das Wiener UN-Übereinkommen betr. Verträge über den internationalen
Warenkauf vom 11.4.1980 keine Anwendung findet. Erfüllungsort ist Köln.
Als Gerichtsstand in Zahlungsangelegenheiten wird, soweit der Kunde
Vollkaufmann ist, Köln vereinbart, falls nicht gesetzlich ein anderes Gericht
zuständig ist. In allen sonstigen Angelegenheiten gilt der Gerichtsstand Köln.
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder
werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen
nicht berührt. Es gilt vielmehr jene Regelung als vereinbart, welche dem
Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten
kommt.
